Vergütung

Unsere Honorierung richtet sich nach der für alle Steuerberater geltenden, vom Bundestag als Gesetz beschlossenen, Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV).

Anstelle der Einzelabrechnung sieht die Steuerberatervergütungsverordnung auch die Möglichkeit vor, eine Pauschalvergütung zu vereinbaren (§ 14 StBVV). Sie kann nur schriftlich und für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr für laufend auszuführende Tätigkeiten vereinbart werden. Dazu zählen insbesondere das Rechnungswesen und die Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen. Es handelt sich hierbei nicht um eine eigenständige Gebührenart, sondern lediglich um eine Vereinfachungsregelung.

Von dieser Vereinfachung machen wir im Interesse unserer Mandanten regelmäßig Gebrauch. Dabei bieten wir unseren Mandanten das höchste Maß an Transparenz durch detaillierte Darstellung aller Leistungen und Vergütungsbestandteile. Diese besprechen wir einaml jährlich in einem gesonderten Termin. Dabei stimmen wir die Jahreskalkulation vorab mit den Mandanten ab. Somit bietet dieses bewährte Verfahren unserer Mandantschaft die Möglichkeit, das gesamte Jahreshonorar stabil im Voraus zu kalkulieren.

Venture classic

Steuerliche Komplettbetreuung einer reinen Beteiligungsgesellschaft:

ab 750,- EUR p.a.
zzgl. gesetzlicher USt

Operate classic

typische steuerliche Komplettbetreuung eines operativ tätigen Unternehmens nach den handels- und steuer-rechtlichen Mindestanforderungen bei einem Jahresumsatz von ca. 120.000 EUR:

ca. 300,- EUR pro Monat
zzgl. gesetzlicher USt

Operate Premium

vollständiges Rechnungswesen, einschließlich Zahlungsverkehr, Mahnwesen, Kostenstellenrechnung bei wöchentlichem Buchungsrhythmus sowie die steuerliche Komplettbetreuung eines operativ tätigen Unternehmens nach den handels- und steuerrechtlichen Anforderungen nebst detailliertem Monats- und Jahresabschlussbericht:

auf persönliche Anfrage