Unsere Honorierung richtet sich nach der für alle Steuerberater geltenden, vom Bundestag als Gesetz beschlossenen, Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV).
Anstelle der Einzelabrechnung sieht die Steuerberatervergütungsverordnung auch die Möglichkeit vor, eine Pauschalvergütung zu vereinbaren (§ 14 StBVV). Sie kann nur schriftlich und für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr für laufend auszuführende Tätigkeiten vereinbart werden. Dazu zählen insbesondere das Rechnungswesen und die Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen. Es handelt sich hierbei nicht um eine eigenständige Gebührenart, sondern lediglich um eine Vereinfachungsregelung.
Von dieser Vereinfachung machen wir im Interesse unserer Mandanten regelmäßig Gebrauch. Dabei bieten wir unseren Mandanten das höchste Maß an Transparenz durch detaillierte Darstellung aller Leistungen und Vergütungsbestandteile. Diese besprechen wir einaml jährlich in einem gesonderten Termin. Dabei stimmen wir die Jahreskalkulation vorab mit den Mandanten ab. Somit bietet dieses bewährte Verfahren unserer Mandantschaft die Möglichkeit, das gesamte Jahreshonorar stabil im Voraus zu kalkulieren.