Gut ausgebildete und vor allem motivierte Mitarbeiter sind der Schlüssel zum Erfolg eines jeden Unternehmens. Gerade junge Start-Ups stehen vor dem Problem, in Konkurrenz mit großen und bereits etablierten Firmen um gutes Personal treten zu müssen. Oftmals werden sie dabei zum „zweiten Sieger“, da sich geeignete Bewerber gern auch in Richtung Sicherheit orientieren, welche etablierte Unternehmen ausstrahlen. Gleichzeitig verfügen frisch gegründete Start-Ups wesentlich eingeschränkter über finanzielle Möglichkeiten.
Eine Möglichkeit die Zusammenarbeit für beide Seiten attraktiver zu machen, sind die Mitarbeiter-Beteiligungsprogramme (oder Employee Stock Ownership Plan). Hierbei gibt es unterschiedlichste Varianten und Gestaltungen. Sie orientieren sich primär an der Zielstellung der Mitarbeiterkooperation. Bei Exit-orientierten Start-Ups werden gern sogenannte „Phantom-Share-Programme“ genutzt, bei welchen die Mitarbeiter „nur“ am Exit-Erlös beteiligt werden. Gleichzeitig wird die Besteuerung regelmäßig erst nachrangig, sprich mit dem Exit, ausgelöst.
Je nach Unternehmensziel und Beteiligungsquote könnten aber andere Alternativen wesentlich besser zum Unternehmen und den Mitarbeitern passen. Wir beraten Sie sehr gern zu den steuerlichen Varianten und entwickeln in partnerschaftlicher Kooperation mit Ihren oder unseren Rechtanwälten, die für Sie passenden Programme.
Mit den verschieden Phasen eines Unternehmens verändern sich gleichermaßen die Bedürfnisse an die Unternehmensstruktur. Während der Start- und Gründungsphase bestimmen oft finanzielle Rahmenbedingungen die Struktur und gesellschaftsrechtliche Prägung. Mit der Etablierung und Expansion des Unternehmens rücken Themen aus den Bereichen Beteiligungsmöglichkeiten, weitere Haftungseinschränkung und Außenwahrnehmung sowie auch monetäre, vor allem aber steuerliche Themen in den Vordergrund. Spätestens im Rahmen des Exits oder der Unternehmensnachfolge, beispielweise auch innerhalb der Familie, stehen die bestehenden Strukturen auf dem Prüfstand. Nicht nur, aber auch infolge der für Mitte 2016 angekündigten Erbschaftsteuerreform. In jeder Phase der Entwicklung begleiten wir Sie bei der Implementierung Ihrer Unternehmensstruktur. Bei Bedarf gerne in Kooperation mit Ihren oder Rechtsanwälten unseres Netzwerkes.